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Zitierfest

MucAW-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München (Abgeschlossene Wohnräume Gebührensatzung - AW-Gebührensatzung)

§ 3 MucAW-GebuehrenS – Gebührenrechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Gebühren werden als Monatsgebühren erhoben.

(2) Bei Aus- und Einzügen während eines Monats wird eine Benutzungsgebühr von einem Dreißigstel der Monatsgebühr (Abs. 1) für jeden Benutzungstag erhoben (Gebühr = Tage x Monatsgebühr / 30). Dies gilt für jeden Kalendermonat.

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„Was regelt § 3 MucAW-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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