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Zitierfest

MucAW-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München (Abgeschlossene Wohnräume Gebührensatzung - AW-Gebührensatzung)

§ 4 MucAW-GebuehrenS – Gebühren für die Benutzung von abgeschlossenen Wohnräumen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Gebühren betragen abgestuft nach dem Ausstattungsniveau und unter Berücksichtigung von Nebenkostenpauschalen (Zentralheizung und zentrale Warmwasserversorgung):

KategorieStandardMonatliche Gebühr je qm Nutzfläche (in Euro)
I.nicht mehr vorhanden
II.Einfache Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Ofenheizung
a) bis 50 qm abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm) b) über 50 qm abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm)8,58 7,94 8,05 7,41
III.Einfache Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer
a) bis 50 qm (Gesamtgebühr) abzgl. Zentralheizung (0,95 Euro/qm) abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm) abzgl. Nebenkostenpauschale gesamt (1,59 Euro/qm) b) über 50 qm (Gesamtgebühr) abzgl. Zentralheizung (0,95 Euro/qm) abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm) abzgl. Nebenkostenpauschale gesamt (1,59 Euro/qm)10,52 9,57 9,88 8,93 9,93 8,98 9,29 8,34
IV.Gute Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer
a) bis 50 qm (Gesamtgebühr) abzgl. Zentralheizung (0,95 Euro/qm) abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm) abzgl. Nebenkostenpauschale gesamt (1,59 Euro/qm) b) über 50 qm (Gesamtgebühr) abzgl. Zentralheizung (0,95 Euro/qm) abzgl. Warmwasserversorgung (0,64 Euro/qm) abzgl. Nebenkostenpauschale gesamt (1,59 Euro/qm)12,29 11,34 11,65 10,70 11,67 10,72 11,03 10,08

(2) Die Gesamtgebühren werden für abgeschlossene Wohnräume mit Zentralheizung und zentraler Warmwasserversorgung erhoben. Die monatliche Nebenkostenpauschale beträgt 1,59 Euro pro qm, wovon 60 % (0,95 Euro) auf Zentralheizung und 40 % (0,64 Euro) auf zentrale Warmwasserversorgung fallen. Je nach Ausstattung erfolgt die Gebührenerhebung anteilsmäßig.

(3) Stromkosten und Kosten für die Beheizung mittels Einzelöfen (Gas-, Holz/Kohle- und Speicheröfen) sowie für den Betrieb von Warmwassergeräten sind nicht Bestandteil der Benutzungsgebühren, sondern sind von den Benutzer*innen direkt zu tragen.

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