Schuldner*innen der Benutzungsgebühren sind die volljährigen Benutzer*innen, deren Aufnahme gemäß der Benutzungssatzung über die abgeschlossenen Wohnräume verfügt wurde. Mehrere volljährige Benutzer*innen der abgeschlossenen Wohnräume haften als Gesamtschuldner, wenn sie gemeinsam nach § 5 Abs. 6 Benutzungssatzung über die abgeschlossenen Wohnräume aufgenommen wurden.
MucAW-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München (Abgeschlossene Wohnräume Gebührensatzung - AW-Gebührensatzung)
§ 2 MucAW-GebuehrenS – Gebührenschuldner*in
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.
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