Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucAW-BenutzungsS · Satzung über die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München zur Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht (Abgeschlossene Wohnräume-Benutzungssatzung – AW-Benutzungssatzung)

§ 6 MucAW-BenutzungsS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Benutzer*innen der abgeschlossenen Wohnräume sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration

  • 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über ihre Identität und Familienverhältnisse, ihre Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse sowie ihre Einkommensverhältnisse;
  • 2. Änderungen in den unter Nr. 1 genannten Punkten unverzüglich mitzuteilen;
  • 3. zum Beweis die erforderlichen Dokumente vorzulegen oder – wenn notwendig – der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.

(2) Den Benutzer*innen kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucAW-BenutzungsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucAW-BenutzungsS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten