(1) Die Benutzer*innen der abgeschlossenen Wohnräume sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration
- 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über ihre Identität und Familienverhältnisse, ihre Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse sowie ihre Einkommensverhältnisse;
- 2. Änderungen in den unter Nr. 1 genannten Punkten unverzüglich mitzuteilen;
- 3. zum Beweis die erforderlichen Dokumente vorzulegen oder – wenn notwendig – der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.
(2) Den Benutzer*innen kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.