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Zitierfest

MucAW-BenutzungsS · Satzung über die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München zur Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht (Abgeschlossene Wohnräume-Benutzungssatzung – AW-Benutzungssatzung)

§ 4 MucAW-BenutzungsS – Zuständigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Die abgeschlossenen Wohnräume werden von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb – Abgeschlossener Wohnraum in Kooperation mit der Abteilung Migration und Flucht – Betreuung, Integration und Unterbringung von Geflüchteten verwaltet.

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