Die abgeschlossenen Wohnräume werden von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb – Abgeschlossener Wohnraum in Kooperation mit der Abteilung Migration und Flucht – Betreuung, Integration und Unterbringung von Geflüchteten verwaltet.
MucAW-BenutzungsS · Satzung über die Benutzung der abgeschlossenen Wohnräume der Landeshauptstadt München zur Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht (Abgeschlossene Wohnräume-Benutzungssatzung – AW-Benutzungssatzung)
§ 4 MucAW-BenutzungsS – Zuständigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.
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„Was regelt § 4 MucAW-BenutzungsS? Zitiere den Wortlaut.“