(1) Wird die nach § 6 der Satzung über die Benutzung der Artothek der Landeshauptstadt München vereinbarte Leihfrist überschritten, so ist für jeden Tag der Leihfristüberschreitung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
(2) Trifft die Benutzerin / den Benutzer an der Leihfristüberschreitung nachweislich kein Verschulden, werden keine Versäumnisgebühren erhoben.
(3) Die Versäumnisgebühr beträgt je Versäumnistag und Kunstwerk
| - für private und ermäßigte Nutzung | 0,50 Euro |
|---|---|
| - für gewerbliche Nutzung | 1,00 Euro |
(4) Als Versäumnistage gelten die Tage nicht, an denen die Münchner Artothek geschlossen ist.