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Zitierfest

MucArtotheksgebuehrenS · Artotheksgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucArtotheksgebuehrenS – Ausleihgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

Für die Ausleihe von Kunstwerken nach Maßgabe der Satzung über die Benutzung der Artothek der Landeshauptstadt München sind folgende Gebühren je Kunstwerk zu entrichten:

zur privaten Nutzung3,00 Euro je Leihmonat
zur gewerblichen Nutzung7,00 Euro je Leihmonat
Ermäßigte Gebühren (gegen Vorlage eines Personaldokuments) für Auszubildende, Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Rentnerinnen/Rentner, Schwerbehinderte, Bezieherinnen/Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) und Inhaberinnen/Inhaber des München-Passes1,50 Euro je Leihmonat

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucArtotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucArtotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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