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Zitierfest

MucArtotheksgebuehrenS · Artotheksgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucArtotheksgebuehrenS – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

Das Recht der Artothek der Landeshauptstadt München, Wert-, Kosten- und Auslagenersatz zu fordern, bleibt unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucArtotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucArtotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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