Das Recht der Artothek der Landeshauptstadt München, Wert-, Kosten- und Auslagenersatz zu fordern, bleibt unberührt.
MucArtotheksgebuehrenS · Artotheksgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucArtotheksgebuehrenS – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucArtotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucArtotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“