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Zitierfest

MucArtothekS · Artothekssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucArtothekS – Benutzungsbeschränkungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

(1) Die Artothek kann hinsichtlich der Ausleihe von Kunstwerken nach Art und Zahl Beschränkungen aussprechen.

(2) Die Ausleihe von Kunstwerken ist nur gegen Vorlage des Artotheksausweises möglich.

(3) Solange eine Benutzerin / ein Benutzer mit der Rückgabe der Kunstwerke im Verzug ist oder geschuldete Kosten und Gebühren nicht entrichtet hat, werden an sie / ihn grundsätzlich keine weiteren Kunstwerke ausgeliehen.

(4) Die Benutzerin / Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucArtothekS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucArtothekS? Zitiere den Wortlaut.“

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