(1) Die Artothek kann hinsichtlich der Ausleihe von Kunstwerken nach Art und Zahl Beschränkungen aussprechen.
(2) Die Ausleihe von Kunstwerken ist nur gegen Vorlage des Artotheksausweises möglich.
(3) Solange eine Benutzerin / ein Benutzer mit der Rückgabe der Kunstwerke im Verzug ist oder geschuldete Kosten und Gebühren nicht entrichtet hat, werden an sie / ihn grundsätzlich keine weiteren Kunstwerke ausgeliehen.
(4) Die Benutzerin / Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.