(1) Die Leihfrist beträgt wahlweise einen, zwei oder vier Monate. Es sind maximal zwei Verlängerungen der Leihdauer gemäß Satz 1 möglich. Die Höchstleihdauer für ein Kunstwerk ist ein Jahr.
(2) Die Artothek ist berechtigt, die Rückgabe von Kunstwerken kostenpflichtig anzumahnen.