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Zitierfest

MucArtothekS · Artothekssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucArtothekS – Leihfristen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

(1) Die Leihfrist beträgt wahlweise einen, zwei oder vier Monate. Es sind maximal zwei Verlängerungen der Leihdauer gemäß Satz 1 möglich. Die Höchstleihdauer für ein Kunstwerk ist ein Jahr.

(2) Die Artothek ist berechtigt, die Rückgabe von Kunstwerken kostenpflichtig anzumahnen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucArtothekS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucArtothekS? Zitiere den Wortlaut.“

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