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Zitierfest

MucArtothekS · Artothekssatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucArtothekS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

(1) Gebühren, die sich aus der Benutzung der Artothek ergeben, sind in der „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Artothek der Landeshauptstadt München“ geregelt.

(2) Neben den Gebühren sind von der Benutzerin / dem Benutzer weitere entstandene Kosten und Auslagen für besondere Leistungen zu tragen.

(3) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren ist ausgeschlossen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucArtothekS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucArtothekS? Zitiere den Wortlaut.“

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