(1) Gebühren, die sich aus der Benutzung der Artothek ergeben, sind in der „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Artothek der Landeshauptstadt München“ geregelt.
(2) Neben den Gebühren sind von der Benutzerin / dem Benutzer weitere entstandene Kosten und Auslagen für besondere Leistungen zu tragen.
(3) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren ist ausgeschlossen.