Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Satzung, die Gebührensatzung oder die Hausordnung verstoßen, werden zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen. Der Artotheksausweis wird eingezogen.
MucArtothekS · Artothekssatzung der Landeshauptstadt München
§ 12 MucArtothekS – Benutzungsausschluss
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucArtothekS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 12 MucArtothekS? Zitiere den Wortlaut.“