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Zitierfest

MucArtothekS · Artothekssatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucArtothekS – Verhalten in den Artotheksräumen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2012.

(1) Die baulichen Anlagen, die Ausstattung sowie die bereitgestellten Kunstwerke sind pfleglich zu behandeln.

(2) Die Benutzerin / Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Artotheksbetrieb weder gestört noch beeinträchtigt wird.

(3) Den Anordnungen des Artothekspersonals ist Folge zu leisten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucArtothekS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucArtothekS? Zitiere den Wortlaut.“

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