Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucAltstadt-FussgaengerbereicheS · Satzung über die Sondernutzungen an Fußgängerbereichen in der Altstadt (Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung)[1]

§ 7 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS – Bewehrung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.05.2025.

Wer dieser Satzung dadurch zuwiderhandelt, dass er vorsätzlich oder fahrlässig die Fußgängerbereiche

  • a) entgegen den angeordneten Beschränkungen benutzt (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 und 2) oder
  • b) unbefugt zu Sondernutzungen gebraucht (§§ 3 und 6)

kann nach Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit Geldbuße belegt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten