Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
[1] Vgl. Sondernutzungsgebührensatzung (Nr. 337) und Verwaltungsanordnung über die Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Anhang – Sondernutzungen).