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Zitierfest

MucAltstadt-FussgaengerbereicheS · Satzung über die Sondernutzungen an Fußgängerbereichen in der Altstadt (Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung)[1]

§ 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS – Erlaubnis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.05.2025.

Sondernutzungen bedürfen einer Erlaubnis im Sinne von Art. 18 BayStrWG.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS? Zitiere den Wortlaut.“

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