Sondernutzungen bedürfen einer Erlaubnis im Sinne von Art. 18 BayStrWG.
MucAltstadt-FussgaengerbereicheS · Satzung über die Sondernutzungen an Fußgängerbereichen in der Altstadt (Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung)[1]
§ 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS – Erlaubnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.05.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucAltstadt-FussgaengerbereicheS? Zitiere den Wortlaut.“