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Zitierfest

MucAbfallS · Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung)

§ 9 MucAbfallS – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 2 Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 ohne schriftliche Vereinbarung den städtischen Abfallentsorgungsanlagen zuführt.

(2) Andere Straf- und Bußgeldvorschriften, insbesondere § 326 Abs. 1 StGB und § 69 KrWG bleiben unberührt.

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