Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallbeseitigung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung) vom 25. Mai 1977 (MüABl. S. 239), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. September 1989 (MüABl. S. 400), außer Kraft.