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Zitierfest

MucAbfallS · Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung)

§ 8 MucAbfallS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

Die Stadt erhebt für die Benützung ihrer Abfallentsorgungsanlagen Gebühren nach Maßgabe der zu den weiteren Abfallsatzungen ergangenen besonderen Gebührensatzungen.

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„Was regelt § 8 MucAbfallS? Zitiere den Wortlaut.“

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