Die Stadt erhebt für die Benützung ihrer Abfallentsorgungsanlagen Gebühren nach Maßgabe der zu den weiteren Abfallsatzungen ergangenen besonderen Gebührensatzungen.
MucAbfallS · Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung)
§ 8 MucAbfallS – Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.
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