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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 34 MarkenG – Ausländische Priorität

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung richtet sich nach den Vorschriften der Staatsverträge mit der Maßgabe, daß die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft auch für Dienstleistungen in Anspruch genommen werden kann.

(2) Ist die frühere ausländische Anmeldung in einem Staat eingereicht worden, mit dem kein Staatsvertrag über die Anerkennung der Priorität besteht, so kann der Anmelder ein dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft entsprechendes Prioritätsrecht in Anspruch nehmen, soweit nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt der andere Staat aufgrund einer ersten Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Prioritätsrecht gewährt, das nach Voraussetzungen und Inhalt dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist.

(3) Wer eine Priorität nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nimmt, hat innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag Zeit und Staat der früheren Anmeldung anzugeben. Hat der Anmelder diese Angaben gemacht, fordert ihn das Deutsche Patent- und Markenamt auf, innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung der Aufforderung das Aktenzeichen der früheren Anmeldung anzugeben und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen. Innerhalb dieser Fristen können die Angaben geändert werden. Werden die Angaben nicht rechtzeitig gemacht, so wird der Prioritätsanspruch für diese Anmeldung verwirkt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 34 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 34 MarkenG

4 Entscheidungen zitieren § 34 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 25.03.2019 – 26 W (pat) 16/17 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "St. Bartholomäus" – zum Antrag auf Inanspruchnahme der Priorität einer ausländischen Voranmeldung (hier: chinesische Voranmeldung)

  • BPatG, Beschl. v. 18.12.2013 – 29 W (pat) 76/13 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Inanspruchnahme der ausländischen Priorität" – missverständliche Angaben der Anschriften auf Anschreiben des DPMA - Rückzahlung der Erinnerungsgebühr wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

  • BPatG, Beschl. v. 04.07.2018 – 26 W (pat) 531/16 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – zur Rechts- und Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Partei – Marke als vermögenswertes Recht - Verteidigung des Widerspruchsrechts als sonstige Abwicklungsmaßnahme – Widerspruch wird nicht auf Marke mit älterem Zeitrang gestützt – Unzulässigkeit - …

  • BPatG, Beschl. v. 25.04.2012 – 28 W (pat) 509/12 (amtliche Veröffentlichung) · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Snow Gecko (Wort-Bild-Marke)/GECKO (Gemeinschaftsmarke)" – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Markenusurpation – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

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