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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 136 MarkenG – Verjährung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die Ansprüche nach § 135 verjähren nach § 20.

Verweise

Vorschriften, die auf § 136 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 136 MarkenG

2 Entscheidungen zitieren § 136 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.07.2021 – I ZR 163/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hohenloher Landschwein Der Schutz geografischer Herkunftsangaben als Kollektivmarken nach dem Markengesetz besteht grundsätzlich selbständig neben dem Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Ist eine nach deutschem Recht als Kollektivmarke eingetragene geografische …
  • EuGH, Urt. v. 07.11.2000 – C-312/98

    Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft eV gegen Warsteiner Brauerei Haus Cramer GmbH & Co. KG. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Geltungsbereich - Nationale Regelung …

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