Nach diesem Gesetz werden geschützt:
- 1. Marken,
- 2. geschäftliche Bezeichnungen,
- 3. geographische Herkunftsangaben.
MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
12 Entscheidungen zitieren § 1 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 14.03.2016 – 5 StR 516/15 · 5. Strafsenat
Strafverfahren wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei einer tateinheitlichen Verurteilung wegen versuchten Betrugs
BGH, Urt. v. 14.07.2022 – I ZR 121/21 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Google-Drittauskunft 1. Der Umfang der Auskunftspflichten von Verletzern von Kennzeichenrechten und bestimmten Dritten über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen gemäß § 19 Abs. 1 MarkenG beschränkt sich auf die in § 19 Abs. 3 MarkenG ausdrücklich genannten Angaben. Davon wird die Angabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer …
BFH, Urt. v. 02.03.2011 – II R 5/09 · 2. Senat
Leitsatz: 1. NV: Selbständig und nachhaltig tätige Erfinder erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. 2. NV: Der Tod eines Freiberuflers führt nicht zur zwangsweisen Aufgabe seines Betriebs. 3. NV: Zum betrieblichen Anlagevermögen gehörende Patente sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn sie ertragsteuerrechtlich nicht …
EuGH, Urt. v. 27.03.2019 – C-578/17 · Vierte Kammer
Verfahren auf Betreiben von Oy Hartwall Ab. Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 2 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. b – Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit – Konkrete Beurteilung der Unterscheidungskraft – Qualifikation einer Marke – Auswirkung – …
BGH, Urt. v. 31.03.2016 – I ZR 86/13 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Himalaya Salz 1. Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. 2. Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 …
BPatG, Beschl. v. 05.02.2015 – 30 W (pat) 708/13 · 30. Senat
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„Was regelt § 1 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“