Zum Inhalt springen
Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 1 MarkenG – Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

  • 1. Marken,
  • 2. geschäftliche Bezeichnungen,
  • 3. geographische Herkunftsangaben.

Rechtsprechung zu § 1 MarkenG

12 Entscheidungen zitieren § 1 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 14.03.2016 – 5 StR 516/15 · 5. Strafsenat

    Strafverfahren wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei einer tateinheitlichen Verurteilung wegen versuchten Betrugs

  • BGH, Urt. v. 14.07.2022 – I ZR 121/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Google-Drittauskunft 1. Der Umfang der Auskunftspflichten von Verletzern von Kennzeichenrechten und bestimmten Dritten über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen gemäß § 19 Abs. 1 MarkenG beschränkt sich auf die in § 19 Abs. 3 MarkenG ausdrücklich genannten Angaben. Davon wird die Angabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer …
  • BFH, Urt. v. 02.03.2011 – II R 5/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Selbständig und nachhaltig tätige Erfinder erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. 2. NV: Der Tod eines Freiberuflers führt nicht zur zwangsweisen Aufgabe seines Betriebs. 3. NV: Zum betrieblichen Anlagevermögen gehörende Patente sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn sie ertragsteuerrechtlich nicht …
  • EuGH, Urt. v. 27.03.2019 – C-578/17 · Vierte Kammer

    Verfahren auf Betreiben von Oy Hartwall Ab. Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 2 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. b – Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit – Konkrete Beurteilung der Unterscheidungskraft – Qualifikation einer Marke – Auswirkung – …

  • BGH, Urt. v. 31.03.2016 – I ZR 86/13 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Himalaya Salz 1. Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. 2. Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 …
  • BPatG, Beschl. v. 05.02.2015 – 30 W (pat) 708/13 · 30. Senat

Weitere Entscheidungen zu § 1 MarkenG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MarkenG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten