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Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 39 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 39 LuftVG verweisen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 39 LuftVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 39 LuftVG? Zitiere den Wortlaut.“

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