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Zitierfest

LuftVG · Luftverkehrsgesetz

§ 14 LuftVG

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) Außerhalb des Bauschutzbereichs darf die für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständige Behörde die Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über der Erdoberfläche überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen; § 12 Absatz 2 Satz 2 bis 6 und Absatz 4 gilt entsprechend.

(2) Das Gleiche gilt für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe auf natürlichen oder künstlichen Bodenerhebungen, sofern die Spitze dieser Anlage um mehr als 100 Meter die Höhe der höchsten Bodenerhebung im Umkreis von 1,6 Kilometer Halbmesser um die für die Anlage vorgesehene Bodenerhebung überragt. Im Umkreis von 10 Kilometer Halbmesser um einen Flughafenbezugspunkt gilt als Höhe der höchsten Bodenerhebung die Höhe des Flughafenbezugspunktes.

Verweise

Rechtsprechung zu § 14 LuftVG

7 Entscheidungen zitieren § 14 LuftVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 12.09.2024 – 4 BN 4/24 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Windenergiegebiet; fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • BVerwG, Beschl. v. 21.03.2024 – 7 B 12/23 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Erteilung einer Baugenehmigung; Zustimmung Luftfahrtbehörde

  • BVerwG, Beschl. v. 18.09.2023 – 7 B 6/23, 7 B 6/23 (7 C 2/23) (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Beschwerdeberechtigung der Beigeladenen; Revisionszulassung

  • BVerwG, Beschl. v. 25.11.2014 – 4 B 37/14 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs

  • BVerwG, Urt. v. 25.03.2026 – 7 C 3.25 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Das gesetzlich eingeschränkte und abschließende Prüfprogramm bei Änderungsgenehmigungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 BImSchG in der bis einschließlich 14. August 2025 geltenden Fassung lässt für die Einholung der Zustimmung der Luftfahrtbehörde keinen Raum. 2. Die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG erfasst ungeachtet der nur eingeschränkten behördlichen Prüfung auch (fingierte) …
  • BVerwG, Beschl. v. 21.01.2025 – 11 VR 7/24, 11 VR 7/24 (11 A 16/24) (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Höchstspannungsfreileitung, die wegen der Beeinträchtigung eines Tiefflugübungsgeländes der Bundeswehr umgeplant wurde und nun erstmalig landwirtschaftlich genutzte Flächen der Antragsteller in Anspruch nimmt

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