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Zitierfest

LStVG · Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Art. 7 LStVG – Befugnisse der Sicherheitsbehörden

Amtliche Fassung, Stand 09.12.2024.

(1) Anordnungen und sonstige Maßnahmen, die in Rechte anderer eingreifen, dürfen nur getroffen werden, wenn die Sicherheitsbehörden durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes dazu besonders ermächtigt sind.

(2) Soweit eine solche gesetzliche Ermächtigung nicht in Vorschriften dieses Gesetzes oder in anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, können die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen nur treffen, um

  • 1. rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
  • 2. durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
  • 3. Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.

(3) Sind Anordnungen nach Absatz 2 nicht möglich, nicht zulässig oder versprechen sie keinen Erfolg, so können die Sicherheitsbehörden die Gefahr oder Störung selbst, durch die Polizei oder durch vertraglich Beauftragte abwehren oder beseitigen.

(4) Die Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) dürfen durch Maßnahmen auf Grund der Absätze 2 und 3 nicht eingeschränkt werden.

(5) Verfassungsfeindlich im Sinn dieses Gesetzes ist eine Handlung, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder auf verfassungswidrige Weise zu stören oder zu ändern, ohne den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit zu verwirklichen.

(6) Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Abs. 2 erlassenen vollziehbaren Anordnung einer Meldeauflage, eines Betretungsverbots oder eines Aufenthaltsverbots zuwiderhandelt.

Rechtsprechung zu Art. 7 LStVG

6 Entscheidungen zitieren Art. 7 LStVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 07.07.2021 – 8 C 28/20 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: Das Verbot des § 34 Abs. 4 GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz im Sinne von §§ 346, 347 BGB hinausgeht (im …
  • BGH, Beschl. v. 12.11.2024 – VIII ZB 36/23 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. In Fällen, in denen die Klagepartei Ansprüche aus abgetretenem Recht verfolgt, richtet sich die Rechtswegzuordnung maßgeblich nach dem Gepräge des Rechtsverhältnisses zwischen dem Zedenten und dem Schuldner (Vergleiche BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - III ZB 18/13, BGHZ 198, 105 Rn. 7, 9 f.; BSG, Beschluss vom 30. September 2014 - B 8 SF 1/14 R, juris Rn. 8). 2. Es handelt sich daher um eine …
  • BVerwG, Urt. v. 02.12.2020 – 3 C 6/19 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: Die Untersuchung muraler Trophektodermzellen eines in vitro erzeugten Embryos auf chromosomale Fehlverteilungen (Chromosomen-Screening) ist eine Präimplantationsdiagnostik im Sinne von § 3a Abs. 1 ESchG. Sie darf daher nicht ohne die zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden.
  • BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 – 8 C 42/12 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Das unter dem Lotteriestaatsvertrag bestehende staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Bayern verletzte im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007 die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. 2. In diesem Zeitraum durfte die bayerische Monopolregelung wegen des Unionsrechtsverstoßes auch nicht übergangsweise angewendet werden. 3. Eine wegen der Anwendung der rechtswidrigen …
  • BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 – 8 C 40/12 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten glücksspielrechtlichen Untersagung wegen Ermessensfehlern ist nicht mit einem Präjudizinteresse wegen der beabsichtigten Geltendmachung von Amtshaftungs- oder unionsrechtlichen Staatshaftungsansprüchen zu begründen, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Untersagung auch bei fehlerfreier Ermessensausübung …
  • BVerwG, Urt. v. 31.03.2010 – 8 C 12/09 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: Die Gutschrift von einlösbaren Bonuspunkten für getätigte Spiele ("Bonus- und Informationssystem") stellt keine Vergünstigung auf den Einsatz im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV dar. § 9 Abs. 2 SpielV erfasst als umfassendes Verbot sonstiger finanzieller Vergünstigungen neben der Gewinnausgabe jeden über diese hinausgehenden Mittelrückfluss vom Aufsteller/Veranstalter zum Spieler.

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