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Zitierfest

LStVG · Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Art. 5 LStVG – Vollstreckung des Bußgeldbescheids

Amtliche Fassung, Stand 09.12.2024.

Der Bußgeldbescheid wird nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes vollstreckt, soweit nicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten etwas anderes bestimmt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 5 LStVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 5 LStVG? Zitiere den Wortlaut.“

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