Für die Ordnungswidrigkeiten des Landesrechts gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
LStVG · Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Art. 3 LStVG – Ordnungswidrigkeiten
Amtliche Fassung, Stand 09.12.2024.
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„Was regelt Art. 3 LStVG? Zitiere den Wortlaut.“