Zum Inhalt springen
Zitierfest

LPartG · Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

§ 2 LPartG – Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

Amtliche Fassung, Stand 11.06.2024.

Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.

Rechtsprechung zu § 2 LPartG

13 Entscheidungen zitieren § 2 LPartG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 26.04.2017 – IV ZR 126/16 · 4. Zivilsenat

    Leitsatz: Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 begründet hat.
  • BVerfG, Beschl. v. 07.05.2013 – 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 · 2. Senat

    Leitsatz: Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
  • BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
  • BVerfG, Beschl. v. 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07 – · 1. Senat

    Leitsatz: Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem …
  • BSG, Urt. v. 21.10.2021 – B 5 R 28/21 R · 5. Senat

    Leitsatz: Es ist nicht verfassungswidrig, dass das Gesetz die Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Ausland bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern beschränkt.
  • BGH, Urt. v. 29.03.2017 – VIII ZR 45/16 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Beurteilung der Frage, ob ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016, VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 9). Sie erfordert vielmehr eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (Bestätigung von Senatsurteile vom 9. Mai …

Weitere Entscheidungen zu § 2 LPartG suchen