Es ist verboten, andere als dem Verbot des Artikels 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterliegende Lebensmittel, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in den Verkehr zu bringen.
LFGB · Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
§ 12 LFGB – Weitere Verbote
Verweise
Vorschriften, die auf § 12 LFGB verweisen
- § 59 LFGB – Strafvorschriften
Rechtsprechung zu § 12 LFGB
2 Entscheidungen zitieren § 12 LFGB: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 29.09.2016 – I ZR 232/15 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat
Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs
BGH, Urt. v. 13.07.2023 – I ZR 68/21 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Bakterienkulturen 1. Ein Erzeugnis stellt ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 dar, wenn krankheitsbedingt ein erhöhter oder spezifischer Nährstoffbedarf besteht, der durch das Lebensmittel gedeckt werden soll. Für eine solche Einstufung reicht es nicht aus, dass der Patient allgemein aus der Aufnahme dieses …
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