Sind Bauprodukte entgegen § 22 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde ihre Verwendung untersagen und die Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
LBO SL · Landesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004
§ 80 LBO SL – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Amtliche Fassung, Stand 27.08.2025.