KWG · Gesetz über das Kreditwesen
§ 64h KWG – Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 64h KWG verweisen
- § 2 KWG – Ausnahmen