(1) Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 benötigen, dürfen nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden.
KWG · Gesetz über das Kreditwesen
§ 2b KWG – Rechtsform
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
Rechtsprechung zu § 2b KWG
3 Entscheidungen zitieren § 2b KWG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BFH, Urt. v. 09.07.2019 – X R 9/17 · 10. Senat
Leitsatz: 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung . 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe verlangt eine "bankähnliche" …
BVerwG, Beschl. v. 06.10.2011 – 8 B 3/11 · 8. Senat
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
BVerwG, Urt. v. 24.02.2010 – 8 C 10/09 · 8. Senat
Leitsatz: Auch gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Geschäftsführer für die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Mitgesellschafter Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis erbringt, kann die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet werden (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - …
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