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Zitierfest

KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024

§ 93 KV M-V – Kommunale Verbände

Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.

Zur Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und Wahrnehmung ihrer Interessen haben die Landkreise das Recht, Verbände zu bilden. § 6 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.