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Zitierfest

KHEntgG · Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen

§ 3 KHEntgG – Grundlagen

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

Die voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden vergütet durch

  • 1. ein von den Vertragsparteien nach § 11 Absatz 1 gemeinsam vereinbartes Erlösbudget nach § 4,
  • 1a. ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach § 4a,
  • 2. eine von den Vertragsparteien nach § 11 Absatz 1 gemeinsam vereinbarte Erlössumme nach § 6 Absatz 3 für krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte,
  • 3. Entgelte nach § 6 Absatz 2 für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
  • 3a. ein Pflegebudget nach § 6a,
  • 3b. ein Vorhaltebudget nach § 6b ab dem Jahr 2028,
  • 4. Zusatzentgelte für die Behandlung von Blutern,
  • 5. Zu- und Abschläge nach § 7 Absatz 1 und
  • 6. ein Gesamtvolumen nach § 6c Absatz 1 Satz 1.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 KHEntgG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 KHEntgG

20 Entscheidungen zitieren § 3 KHEntgG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 08.11.2011 – B 1 KR 8/11 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Kodierrichtlinien und Fallpauschalen-Katalog, als Normenverträge für die Krankenhausvergütung vereinbart, sind streng nach Wortlaut und Normsystematik unter Achtung des Spezialitätsgrundsatzes auszulegen. 2. Der Fallpauschalen-Katalog legt die Vergütungshöhe für Diagnosis Related Group-Tatbestände fest. Die vereinbarten automatisierten Ermittlungsprogramme (Grouper) umschreiben mit Blick auf …
  • BSG, Urt. v. 19.04.2016 – B 1 KR 34/15 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Krankenhäuser dürfen normenvertraglich geregelte Leistungen nur insoweit abrechnen, als sie nach höherrangigem Recht generell kodierfähig sind. 2. Führt ein Krankenhaus, das über keine eigene Dialyseeinrichtung verfügt, eine Dialysebehandlung eines aus anderen Gründen stationär behandelten Versicherten fort, darf es diese nur berechnen, wenn die Dialyse medizinisch Krankenhausbehandlung …
  • BSG, Urt. v. 25.10.2016 – B 1 KR 9/16 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Krankenkasse kann mit einem bestrittenen fälligen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Vergütungsforderungen eines Krankenhauses aufrechnen. 2. Vertragsparteien können in Pflegesatzvereinbarungen weder Aufrechnungsverbote noch die Fälligkeit öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche regeln. 3. Die Fälligkeit von Forderungen im Leistungserbringungsverhältnis zwischen …
  • BSG, Urt. v. 21.04.2015 – B 1 KR 9/15 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Krankenhäuser haben für die Abrechnung vollstationärer Behandlung die Diagnose als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, die aus der Rückschau am Ende der Krankenhausbehandlung objektiv die Aufnahme des Patienten ins Krankenhaus erforderlich machte. 2. Hat ein Krankenhaus einer Krankenkasse überzahlte Vergütung für die Behandlung eines Versicherten zu erstatten, kann es sich nicht aufgrund der …
  • BSG, Urt. v. 26.04.2022 – B 1 KR 15/21 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zurechnung der vom Krankenhaus veranlassten Leistungen eines Dritten zu den allgemeinen Krankenhausleistungen erlaubt es nicht, dass das Krankenhaus wesentliche der vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagert, die nicht in seine Organisation eingegliedert sind. 2. Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche wie Fachabteilungen, Zentren …
  • BVerwG, Urt. v. 22.05.2014 – 3 C 12/13 · 3. Senat

    Leitsatz: Wird ein Krankenhaus bestandskräftig als Brust(krebs)zentrum mit dem entsprechenden besonderen Versorgungsauftrag in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, ist wegen der Verknüpfung von Krankenhausplanungs- und Krankenhausentgeltrecht auch entgeltrechtlich von einem Zentrum auszugehen. Der Begriff der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG …

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