Spezial-AIF dürfen nicht Teil einer Master-Feeder-Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Teil derselben Master-Feeder-Struktur sind.
KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch
§ 277a KAGB – Master-Feeder-Strukturen
Amtliche Fassung, Stand 09.04.2026.
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„Was regelt § 277a KAGB? Zitiere den Wortlaut.“