Zum Inhalt springen
Zitierfest

KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch

§ 277a KAGB – Master-Feeder-Strukturen

Amtliche Fassung, Stand 09.04.2026.

Spezial-AIF dürfen nicht Teil einer Master-Feeder-Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Teil derselben Master-Feeder-Struktur sind.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 277a KAGB nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 277a KAGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten