Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.
JGG · Jugendgerichtsgesetz
§ 116 JGG – Zeitlicher Geltungsbereich
Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.
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„Was regelt § 116 JGG? Zitiere den Wortlaut.“