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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 84 IRG – Grundsatz

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Nach diesem Unterabschnitt richtet sich die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 27), der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen).

(2) Die Vorschriften des Vierten Teils sowie die allgemeinen Bestimmungen des Ersten und Siebenten Teils dieses Gesetzes sind anzuwenden,

  • 1. soweit dieser Unterabschnitt keine besonderen Regelungen enthält oder
  • 2. wenn kein Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen gestellt wurde.

(3) Dieser Unterabschnitt geht den völkerrechtlichen Vereinbarungen nach § 1 Absatz 3 vor, soweit er abschließende Regelungen enthält.

Verweise

Vorschriften, die auf § 84 IRG verweisen

  • § 102 IRG – Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Rechtsprechung zu § 84 IRG

5 Entscheidungen zitieren § 84 IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 22.01.2025 – 2 BvR 920/24 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Entscheidungen in einem Exequaturverfahren, mit denen die Vollstreckung einer in Ungarn verhängten Freiheitsstrafe für zulässig erklärt wurde - Rügen einer Verletzung des Schuldprinzips und der Garantie des gesetzlichen Richters nicht …

  • BVerfG, Beschl. v. 06.08.2024 – 2 BvR 920/24 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Erfolgreicher Eilantrag bzgl der Vollstreckung einer in Ungarn verhängten Freiheitsstrafe

  • EuGH, Urt. v. 21.05.2026 – C-447/24 · Fünfte Kammer

    Staatsanwaltschaft Berlin. Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird – Gründe für die Versagung der …

  • OLG München, Beschl. v. 09.02.2026 – 1 OAus 248/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung, Fluchtgefahr, Organisierte Kriminalität, Bedrohungslage, Resozialisierung, Zeugenaussage

  • BVerfG, Beschl. v. 11.05.2023 – 2 BvR 852/20 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben

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