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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77e IRG – Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die übermittelnde Stelle

  • 1. soll personenbezogene Daten vor deren Übermittlung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität überprüfen,
  • 2. fügt bei der Übermittlung personenbezogener Daten nach Möglichkeit Informationen bei, die es der empfangenden Stelle gestatten, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der Daten zu beurteilen,
  • 3. weist die empfangende Stelle bei der Übermittlung ausdrücklich darauf hin, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt wurden,
  • 4. weist die empfangende Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine Weiterleitung an andere Staaten oder zwischen- oder überstaatliche Einrichtungen der vorherigen Zustimmung der übermittelnden Stelle bedarf,
  • 5. weist die empfangende Stelle bei der Übermittlung auf Bedingungen hin, die nach deutschem Recht für die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten gelten und einzuhalten sind,
  • 6. unterrichtet die empfangende Stelle unverzüglich, wenn sich herausstellt, dass Daten nicht hätten übermittelt werden dürfen oder dass unrichtige Daten übermittelt wurden,
  • 7. unterrichtet die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über Datenübermittlungen nach § 77d Absatz 3 und
  • 8. dokumentiert jede Übermittlung von personenbezogenen Daten nach Maßgabe der innerstaatlichen Vorschriften.

(2) Absatz 1 Nummer 5 gilt entsprechend, wenn die übermittelnde Stelle die Daten von einem anderen Staat oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung unter Bedingungen erhalten hat, die auch von der empfangenden Stelle einzuhalten sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 77e IRG verweisen

  • § 97b IRG – Übermittlung personenbezogener Daten
  • § 97c IRG – Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle

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