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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 15 IRG – Auslieferungshaft

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens kann gegen den Verfolgten die Auslieferungshaft angeordnet werden, wenn

  • 1. die Gefahr besteht, daß er sich dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung entziehen werde, oder
  • 2. auf Grund bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht begründet ist, daß der Verfolgte die Ermittlung der Wahrheit in dem ausländischen Verfahren oder im Auslieferungsverfahren erschweren werde.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Auslieferung von vornherein unzulässig erscheint.

Verweise

Vorschriften, die auf § 15 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 15 IRG

26 Entscheidungen zitieren § 15 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 09.04.2015 – 2 BvR 221/15 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen - hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des …

  • BVerfG, Beschl. v. 28.06.2024 – 2 BvQ 49/24 · 2. Senat 1. Kammer

    Erfolgreicher Eilantrag betr Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn - nachträgliche Bekanntgabe der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG - Mögliche Verletzung der Aufklärungspflichten in Bezug auf die Haftbedingungen - Gewährleistung des hinreichenden Schutzes des sich als …

  • BVerfG, Beschl. v. 14.12.2017 – 2 BvR 2655/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) - Annahme von Fluchtgefahr durch "weiteres Sichfernhalten" aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung …

  • BVerfG, Beschl. v. 15.01.2016 – 2 BvR 1860/15 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: mutmaßliche Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord

  • BVerfG, Beschl. v. 23.01.2025 – 2 BvR 5/25 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft bzgl einer Auslieferung nach Italien - Gegenstandswertfestsetzung

  • BVerfG, Beschl. v. 30.07.2020 – 2 BvR 1242/20 · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig - zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung

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