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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 13 IRG – Sachliche Zuständigkeit

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt vorbehaltlich der §§ 21, 22 und 39 Abs. 2 das Oberlandesgericht. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar.

(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung über die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 IRG verweisen

  • § 44 IRG – Zuständigkeit
  • § 71 IRG – Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
  • § 85a IRG – Gerichtliches Verfahren
  • § 90m IRG – Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

Rechtsprechung zu § 13 IRG

14 Entscheidungen zitieren § 13 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 18.05.2010 – 1 B 1/10 · 1. Senat

    Leitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (hier: an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Strafvollstreckung) ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (§ 13 Abs. 1 Satz 1 IRG).
  • BGH, Beschl. v. 04.11.2025 – 2 ARs 322/25 · 2. Strafsenat

  • BGH, Beschl. v. 04.04.2024 – 2 ARs 408/23 · 2. Strafsenat

    Auslieferungssache: Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Anordnung von Telekommunikationsüberwachungs- und Aufenthaltsortermittlungsmaßnahmen

  • BVerfG, Urt. v. 18.07.2005 – 2 BvR 2236/04 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die in der "Dritten Säule" der …
  • BVerfG, Beschl. v. 28.06.2024 – 2 BvQ 49/24 · 2. Senat 1. Kammer

    Erfolgreicher Eilantrag betr Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn - nachträgliche Bekanntgabe der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG - Mögliche Verletzung der Aufklärungspflichten in Bezug auf die Haftbedingungen - Gewährleistung des hinreichenden Schutzes des sich als …

  • EuGH, Urt. v. 10.04.2018 – C-191/16 · Große Kammer

    Romano Pisciotti gegen Bundesrepublik Deutschland. Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 18 und 21 AEUV – Auslieferung eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, an die Vereinigten Staaten von Amerika – …

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