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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 87 InsO – Forderungen der Insolvenzgläubiger

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 87 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 87 InsO? Zitiere den Wortlaut.“

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