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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 325 InsO – Nachlaßverbindlichkeiten

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Im Insolvenzverfahren über einen Nachlaß können nur die Nachlaßverbindlichkeiten geltend gemacht werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 325 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 325 InsO? Zitiere den Wortlaut.“

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