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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 319 InsO – Antragsfrist

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Der Antrag eines Nachlaßgläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzulässig, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind.

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