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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 176 InsO – Verlauf des Prüfungstermins

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 176 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 176 InsO? Zitiere den Wortlaut.“

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