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Zitierfest

IFG · Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

§ 9 IFG – Ablehnung des Antrags; Rechtsweg

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2020.

(1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 zu erfolgen.

(2) Soweit die Behörde den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, hat sie mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist.

(3) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

(4) Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 IFG verweisen

  • § 8 IFG – Verfahren bei Beteiligung Dritter

Rechtsprechung zu § 9 IFG

26 Entscheidungen zitieren § 9 IFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 04.04.2012 – B 12 SF 1/10 R · 12. Senat

    Leitsatz: Für die allein auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz über die vom Insolvenzschuldner an die Einzugsstelle abgeführten Sozialversicherungsbeiträge gerichtete Klage eines Insolvenzverwalters gegen eine Krankenkasse ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben.
  • BVerwG, Urt. v. 20.03.2024 – 6 C 8/22 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. § 3 BDSG stellt in Verbindung mit den Regelungen des jeweiligen Fachrechts eine unionsrechtskonforme Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen mit geringer Eingriffsintensität dar, die zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich sind. 2. Die Datenschutz-Grundverordnung knüpft an die nach Maßgabe des einschlägigen Fachrechts festgelegten Zwecke der Datenerhebung an. Diese …
  • BVerwG, Urt. v. 24.11.2020 – 10 C 12/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann - wie jedem anderen Rechtsanspruch - der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden. 2. Der Einwand rechtsmissbräuchlicher Antragstellung ist im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nur zu bejahen, wenn positiv festgestellt wird, dass es dem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information …
  • BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 – 7 C 23/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist auch anwendbar, wenn einem beschränkten Antrag auf Informationszugang Versagungsgründe nach §§ 3 bis 6 IFG nicht entgegenstehen. 2. Allein der Mandant kann über ein von der anwaltlichen Schweigepflicht erfasstes mandatsbezogenes Drittgeheimnis verfügen und das Einverständnis zu dessen Weitergabe erteilen.
  • BVerwG, Urt. v. 22.03.2018 – 7 C 21/16 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Der Zweck des Vorverfahrens ist erfüllt, wenn eine abschließende Festlegung der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung erfolgt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26). 2. Ob die Freigabe der begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann …
  • BVerwG, Beschl. v. 03.05.2016 – 7 C 7/15 · 7. Senat

    Reichweite des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 EGRL 39/2004; presserechtlicher Auskunftsanspruch

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