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Zitierfest

IFG · Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

§ 6 IFG – Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2020.

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 IFG verweisen

Rechtsprechung zu § 6 IFG

53 Entscheidungen zitieren § 6 IFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 – 10 C 22/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 6 Satz 2 IFG schützt jedenfalls im Sinne eines Mindeststandards Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 GeschGehG (Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2016/943). 2. Das Bekanntwerden eines zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbarten Rabattes wäre geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen (§ 3 Nr. 6 …
  • BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 – 7 C 23/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist auch anwendbar, wenn einem beschränkten Antrag auf Informationszugang Versagungsgründe nach §§ 3 bis 6 IFG nicht entgegenstehen. 2. Allein der Mandant kann über ein von der anwaltlichen Schweigepflicht erfasstes mandatsbezogenes Drittgeheimnis verfügen und das Einverständnis zu dessen Weitergabe erteilen.
  • BVerwG, Urt. v. 17.03.2016 – 7 C 2/15 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach den §§ 3 bis 6 IFG bestimmen sich bei außerordentlich umfangreichen Aktenbeständen nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG. 2. Ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist nur anzunehmen, wenn die Erfüllung des Teilanspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der …
  • BVerwG, Urt. v. 25.06.2015 – 7 C 1/14 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Der Deutsche Bundestag ist bei der mandatsbezogenen Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nach § 1 Abs. 1 IFG informationspflichtig. 2. Ein Behördenmitarbeiter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat, räumt dem Dienstherrn in aller Regel auch die Nutzungsrechte ein, die der Dienstherr benötigt, um …
  • BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 – 7 C 12/13 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 6 IFG setzt voraus, dass die mögliche Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes von gewissem Gewicht ist; es gilt der allgemeine ordnungsrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit. 2. Die der informationspflichtigen Stelle nach § 3 Nr. 6 IFG obliegende Beurteilung, ob das Bekanntwerden der begehrten Information …
  • BVerwG, Urt. v. 14.07.2021 – 3 C 2/20 · 3. Senat

    Leitsatz: Der Anspruch auf Informationen und Auskünfte zu durchgeführten Risikobewertungen nach § 22 Abs. 3 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) erstreckt sich nicht auf Daten und Unterlagen, die die zuständige Bundesoberbehörde im Verfahren der Risikobewertung nicht angefordert oder sonst herangezogen hat und die für das Ergebnis der Risikobewertung nicht relevant sind.

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