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Zitierfest

IFG · Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

§ 2 IFG – Begriffsbestimmungen

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2020.

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  • 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;
  • 2. Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

Rechtsprechung zu § 2 IFG

30 Entscheidungen zitieren § 2 IFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 28.10.2021 – 10 C 3/20 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Eine als Twitter-Direktnachricht bei der Twitter Inc. gespeicherte Information kann eine amtliche Information gemäß § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG sein. 2. Eine Information ist nur dann amtlich im Sinne des § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG, wenn ihre Aufzeichnung und nicht nur ihr Inhalt amtlichen Zwecken dient. 3. Eine Aufzeichnung dient objektiv nur dann amtlichen Zwecken, wenn ihr Inhalt nach den Grundsätzen …
  • BVerwG, Urt. v. 23.06.2022 – 10 C 3/21 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 SÜG ist eine Rechtsvorschrift des Bundes über die Geheimhaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BArchG. 2. Neben den Voraussetzungen des materiellen Tatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 SÜG müssen die Einstufung der Dokumente als Verschlusssachen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SÜG und die materielle Rechtfertigung einer Einstufung als mindestens VS-Vertraulich vorliegen, um die …
  • BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 – 10 C 22/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 6 Satz 2 IFG schützt jedenfalls im Sinne eines Mindeststandards Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 GeschGehG (Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2016/943). 2. Das Bekanntwerden eines zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbarten Rabattes wäre geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen (§ 3 Nr. 6 …
  • BVerwG, Beschl. v. 18.12.2019 – 10 B 14/19 · 10. Senat

    Leitsatz: Auskunftsbegehren über Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich allein auf verfahrensübergreifende Merkmale beziehen und sich nicht auf personenbezogene Daten Dritter richten, werden von dem in § 1 Abs. 3 IFG normierten Vorrang fachgesetzlicher Informationszugangsansprüche nicht erfasst.
  • BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 – 7 C 34/17 · 7. Senat

    Leitsatz: Beratungsvermerke (Voten) der Berichterstatter von Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts unterliegen dem Vertraulichkeitsschutz für Beratungen von Behörden nach § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG.
  • BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – 7 C 20/15 · 7. Senat

    Leitsatz: Der Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern ist nach § 3 Nr. 2 IFG ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit - hier: die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerfüllung staatlicher Einrichtungen - gefährden kann.

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