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Zitierfest

HGO HE · Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

§ 85 HGO HE – Zusammensetzung

Amtliche Fassung, Stand 05.02.2026.

Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens siebenunddreißig Mitgliedern. Die maßgebliche Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung bestimmt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 85 HGO HE verweisen

  • § 4 HGO HE – Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten