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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 610 HGB – Konkurrierende Ansprüche

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.

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