Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61
Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten. Zulassungsentscheidungen nach anderen Vorschriften als nach diesem Gesetz und der darauf gestützten Vorschriften sind einzuholen.
Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen gegen diese Vorschriften unberührt.
Sofern von dieser Anlage erfasste Vorhaben Teil eines Vorhabens sind, das in einem Verfahren nach § 63, § 64, § 64a oder § 77 zu prüfen ist, werden sie in das jeweilige Verfahren einbezogen.
Vorbehaltlich spezieller Regelungen ist Bezugspunkt für Höhenangaben die Geländeoberfläche.
Inhaltsübersicht
| I Errichtung und Änderungen von Anlagen | |
|---|---|
| 1. | Gebäude |
| 2. | Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung |
| 3. | Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| 4. | Anlagen der Ver- und Entsorgung |
| 5. | Masten, Antennen und ähnliche Anlagen |
| 6. | Behälter |
| 7. | Mauern und Einfriedungen |
| 8. | Private Verkehrsanlagen |
| 9. | Aufschüttungen und Abgrabungen |
| 10. | Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung |
| 11. | Tragende und nicht tragende Bauteile |
| 12. | Werbeanlagen |
| 13. | Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen |
| 14. | Plätze |
| 15. | Container |
| 16. | Sonstige Anlagen |
| II Änderung der Nutzung | |
| III Beseitigung von Anlagen | |
| IV Instandhaltungsarbeiten |